Lesben und Schwulen mit eingetragenen Lebenspartnerschaften haben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf das Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften sei verfassungswidrig, erklärte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe.